Zentrale Administration
Grundsätzlich sind die Zuständigkeiten für 1st und 2nd Level Support Aufgaben durch die Kultusministerkonferenz geregelt. Im Rahmen einer Standardisierung der technologischen Grundlage in Schulen empfehlen wir jedoch diese Aufgaben zu konsolidieren und zentralisieren.
Diese Aufgaben sind heute zu einem großen Teil per Fernwartung zu erfüllen und können in Deutschland durch den flächendeckend vorhandenen IT-Fachhandel unterstützt werden. Im Aufbau einer solchen Lösung ist zu beachten, dass die Schulen hierbei einen zentralen Ansprechpartner für sämtliche Supportaufgaben haben.
Nur so können die Supportaufgaben kosteneffizient und optimiert dargestellt werden.