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Das DSGVO-Recht auf Vergessen: „Nicht vergessen!“

Das „Recht auf Vergessenwerden“ aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR = General Data Protection Regulation) ist ein wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Union ein rechtlich bindendes, einheitliches Regelwerk zum Schutz personenbezogener Daten und gegen Datenmissbrauch geschaffen. Es verpflichtet den Verantwortlichen, erhobene personenbezogene Daten (Bilder und Daten) gesetzestreu und sicher zu löschen, vollständig und nachweisbar, wenn der Betroffene es verlangt.

Die neue Verordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ wird in Art. 17 DSGVO geregelt und enthält vor allem Löschrechte und -pflichten.

Mit dem „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“ (DSAnpUG-EU) vom 30. Juni 2017 wurde (u. a.) das geltende Bundesdatenschutzgesetz neu gefasst. Mit der GDPR (Rechte zur Datenlöschung und Datenübertragbarkeit) treten weitere neue Bestimmungen in Kraft.

  • Von Unternehmen wird verlangt, gespeicherte Daten mit vertraulichen, personenbezogenen Inhalten zu lokalisieren, um darauf basierend einen Datenbewertungsbericht zu erstellen. Es bedeutet einen erheblichen Aufwand, dieser Vorgabe entsprechen zu können.
  • Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzver­stöße innerhalb von 72 Stunden den zuständigen ­Daten-Schutzbehörden mitzuteilen, sprich öffentlich zu machen.
  • Ein weiterer wesentlicher Punkt besteht darin, zu dokumentieren, wer Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten hat und ob dieses Recht autorisiert wurde.
  • Die Erhebung von personenbezogenen Daten muss zukünftig auf ein Minimum beschränkt werden ­(Datensparsamkeit). Werden diese Daten aus rechtlichen Gründen nicht mehr benötigt, sind sie zu löschen.
  • Der Zugriff auf Daten innerhalb der EU aus Drittländern oder durch internationale Organisationen unterliegt Beschränkungen, die das Schutzniveau der DSGVO nicht untergraben darf.

Auf der Geschäftsführertagung des ANW im Januar 2017 wurde die Fokusgruppe IT-Sicherheit / Datenschutz ins Leben gerufen. Mit der Beteiligung von 13 ANW-Partnern fand das erste Fokusgruppentreffen im Juni in Soest zum Thema „Datenschutz (EU-DSGVO) – was ändert sich und wie kann ich dadurch erfolgreiche Projekte bei meinen Kunden gewinnen!“ statt.

Die rege Beteiligung und der Wunsch nach regelmäßigen Terminen hat gezeigt, wie viel Aufklärungsbedarf herrscht und wie viel Potenzial in dem komplexen Thema steckt.

Die Fokusgruppe klärt im Datenschutz-Dschungel auf und entwickelt gemeinsam mit der BU Technology neue Geschäftschancen.

Diese stellt für die aktuellen Anforderungen und komplexen Datenschutz-Neuerungen ein umfangreiches Portfolio zur Verfügung und unterstützt die Partner mit Security- /Datensicherheitslösungen und Dienstleistungen.

Auf der ANW-Herbsttagung wird das nächste Fokusgruppentreffen der Fokusgruppe IT-Sicherheit/Datenschutz stattfinden. Alle ANW-Partner sind bereits jetzt herzlich dazu eingeladen.

Die rege Beteiligung und der Wunsch nach regelmäßigen Terminen hat gezeigt, wie viel Aufklärungsbedarf herrscht und wie viel Potenzial in dem komplexen Thema steckt. Ich freue mich sehr, gemeinsam mit Ihnen die spannende Gruppe zu entwickeln.

Friedrich Böhm, Geschäftsführer
der Friedrich Böhm Consulting e.K.,
Information Security Officer (ISO),
Externer Datenschutzbeauftragter (DEKRA)

Nicht nur die Angriffe werden immer komplexer, auch die neue DSGVO stellt neue Herausforderungen dar. Nutzen Sie die Situation als Chance, um das Geschäft auszubauen!

Die BU Technology unterstützt unsere Partner mit einem umfangreichen Portfolio von Security-/Daten­sicherheitslösungen und Dienstleistungen.

Hardy Lange, Team Leader,
Hardy.Lange@also.com,
Telefon +49 2921 99 2490