Ist KI männlich, weiblich oder weder noch?
Ob in Uhren, Autos oder Smartphones – wir sind bereits von digitalen Assistentinnen und Assistenten mit künstlicher Intelligenz umgeben. Die bekanntesten darunter (Siri, Alexa oder der Google Assistant) sind ab Werk mit weiblichen Stimmen ausgestattet.
Mit der Frage „Wenn Sie einmal an Maschinen mit künstlicher Intelligenz denken: Sind die Ihrer Auffassung nach eher weiblich oder eher männlich oder würden Sie sagen weder noch?“ hat die Gesellschaft für Informatik (GI) in Zusammenarbeit mit dem Allensbach-Institut eine repräsentative Umfrage durchgeführt.
Das Ergebnis: Die Mehrheit der Deutschen weisen KI noch kein Geschlecht zu. Rund ein Fünftel der Befragten nehmen KI-Maschinen aber als „eher männlich“ (19,3 %) wahr. Nur 3,5 % ordnen KI als „eher weiblich“ ein. Ein Ungleichgewicht, das sich durch die gesamte Bevölkerung zieht, egal ob Alt oder Jung, Mann oder Frau, Ost oder West.
Immer offener für elektronisches Bezahlen
In einer aktuellen Bitkom-Studie wird es deutlich:
Die Verbundenheit der Deutschen zum Bargeld schwindet.
66 % der Bundesbürger ärgern sich häufig, weil sie nicht überall bargeldlos mit Karte oder Smartphone bezahlen können (Vergleich 2018: 53 %). Sechs von zehn Bundesbürgern (62 %) sind der Meinung, dass alle Geschäfte gesetzlich dazu verpflichtet sein sollten, mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 1.005 Bundesbürgern ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Bargeld hat seine Berechtigung und wird auch noch lange Zeit seine Berechtigung haben. Aber immer mehr Bundesbürger erkennen, wie bequem und sicher das elektronische Bezahlen mit Karte und seit kurzem auch mit dem Smartphone sein kann“, sagt Julian Grigo, Bereichsleiter Digital Banking & Financial Services beim Bitkom. „Es passt nicht in die digitale Zeit, dass Kunden zur Bargeld-Zahlung gezwungen werden. Bitkom setzt sich deshalb für eine Wahlfreiheit beim Bezahlen ein, die an jedem Point of Sale mindestens eine elektronische Bezahlart verpflichtend vorsieht.“